Liebe Mitglieder, lieber Schweizer Mitglieder,
in den Coronazeiten kommt es zu Einschränkungen in allen Bereichen unseres täglichen Lebens. Davon ist leider auch das Golfen betroffen. Vor allem für unsere Schweizer Mitglieder ist die Beeinträchtigung noch höher, da Sie zum Golfen nicht einreisen dürfen.
Die offizielle Regelung, an die wir gebunden sind, erlaubt eine Einreise nach Deutschland zu touristischen Zwecken nicht. Dazu gehört leider auch das Golfen.
Derzeit wird immer wieder von Sonderregelungen einzelner Clubs gesprochen. Diese sind nicht erlaubt, bzw. illegal.
Seien Sie versichert, dass auch wir uns mit unserer Gemeinde in Verbindung gesetzt haben, als es hieß, das wäre bei anderen Anlagen möglich. Wir haben von unserer Gemeinde eine Absage erhalten. Die Begründung war sehr einfach - keine Gemeinde hat das Recht eine solche generelle Ausnahmeregelung zu gestatten.
Auch der Baden-Württembergische Golfverband (BWGV) hat mit einem Schreiben an das Land Baden-Württemberg für die Einreise der Schweizer Mitglieder gebeten.
Nebenstehend das entsprechende Antwortschreiben von Frau Ministerin Dr. Eisenmann.
Wir bitten Sie daher weiterhin um Geduld und hoffen, dass es eine baldige generelle Lösung gibt.
Ihr Golfplatz Steißlingen